Seite teilenzur Mobilversion

Ultraschalluntersuchung

Im Vordergrund der Ultraschalluntersuchung an Schwangeren steht stets die medizinische Notwendigkeit. Die Mutterschafts-Richtlinien sehen im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge beim Gynäkologen drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und finden in der Regel um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Darüber hinausgehende Ultraschalluntersuchungen können zu diagnostischen Zwecken sinnvoll sein.

Durch das Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) haben sich für viele werdende Mütter Fragen ergeben. Wir beraten Sie zu Einsatz und Wirkung des Ultraschalls gerne. Weitere Informationen zum Ultraschall finden Sie zudem hier.